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Die Würde des Menschen und die Pflege von Demenzkranken

Von Prof. Dr. Helmut Bachmaier, Wissenschaftlicher Direktor der TERTIANUM-Gruppe, Berlingen TG/Zürich

Dass dem Menschen gleichursprünglich mit seiner Existenz eine Würde zukommt, ist ein ·Gedanke, der in der Geschichte der abendländischen Ethik und in den Naturrechtsdebatten fest verankert ist Mit dem Terminus ,,Würde" wird zweierlei bezeichnet: Einmal wird dadurch die Stellung und Geltung einer Person (als Würdenträger) in der Öffentlichkeit festgehalten: rde als soziales Prädikat Zum anderen wird Würde als Merkmal betrachtet, das den Menschen im Unterschied zu anderen Lebewesen auszeichnet, bzw. den inneren Wert eines Menschen ausmacht. "Würde" bezieht sich also auf den sozialen Rang des Menschen in der Lebenswelt oder auf seine Einzigartigkeit Diese Einzigartigkeit wird entweder mit der Teilhabe an der Vernunft oder mit der Gottebenbildlichkeit begründet

Historische Formulierungen des Würde-Begriffs

Ausser an das christliche Menschenbild soll hier besonders an den Renaissance­-Philosophen Giovanni Pico della Mirandola (1463-1494) erinnert werden, dessen Schrift bzw. bilderreiche Rede "De dignitate hominis" ("Über die Würde des Menschen", 1496) einen Meilenstein in der Diskussion darstellt

Die Würde des Menschen besteht für den Humanisten Pico im Reichtum an Möglichkeiten, die in dem einzelnen wie in einem eigenen Mikrokosmos angelegt sind, und in der Verpflichtung, daraus in freier Entscheidung zu wählen, also individuelle Möglichkeiten in Freiheit zu ergreifen. Er sah darin die dem Menschen durch Gott gegebene Bestimmung:

Würde ist die dem Menschen von Natur aus gegebene, unaufhebbare Möglichkeit, sich in Freiheit vernünftig entscheiden zu können und demgemäss zu handeln.

Der bedeutende Vertreter des Naturrechtsgedankens Samuel von Pufendorf ("De iure naturae et gentium", 1672) leitete aus der Menschenwürde direkt die natürliche Gleichheit aller Menschen im rechtlichen Sinne ab. Diese Auffassung hat massgeblich die amerikanische Erklärung der Menschenrechte von 1776 beeinflusst

In der Moralphilosophie Kants ("Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", 1785) hat die Menschenwürde einen ausgezeichneten Rang erhalten. Mit "Würde" bezeichnet Kant das, was keinen relativen Wert, d.h. bezogen auf Äquivalente, darstellt Würde ist ein absoluter, innerer Wert, unter dem allein etwas als Selbstzweck aufgefasst werden kann - und dies ist die Moralität. Der Grund dafür ist die Autonomie des Menschen, die Fähigkeit, sich selbst gegebenen und dennoch allgemeinen Gesetzen zu unterwerfen. Nach Kant bedeutet die Menschenwürde demnach eine aus der Autonomie hervorgehende Selbstgesetzgebung des vernünftigen Menschen, durch die er sich verbindlich in seinem Handeln beschränkt

Stellvertretendes Handeln - das Konzept für die Pflege

In diesen Zeugnissen werden Würde und Gleichheit aufeinander bezogen oder eine autonome Gesetzgebung und die freie Entscheidung mit der personalen Würde identifiziert. Da die Würde unteilbar und unaufhebbar ist und von keiner menschlichen Autorität verliehen oder entzogen werden kann, bedeutet dies bei Einschränkungen der Entscheidungsmöglichkeiten wie bei Demenz, dass die persönliche Begleitung dafür zu sorgen hat, dass stellvertretend für die betreffende Person, in ihrem Sinne, gehandelt werden muss. Gespräche, Biographie- und Angehörigenarbeit oder persönliche Verfügungen sind einige der Informationsquellen. Dabei müssen elementare Bedürfnisse garantiert erfüllt werden: ein angemessenes Mass einer ressourcenorientierten Grundversorgung, die Wahrung der Intimsphäre, ein Verbot jeder Instrumentalisierung, Schutz und Sicherheit für den Patienten. Daraus ergibt sich die ethische Fundierung der Pflege.

Der Sozialethiker Hans Ruh plädierte bereits vor einigen Jahren (vgl. NZZ, 22.3.2005) mit Blick auf das Alter für eine "Würde der Abhängigkeit", denn unsere Gesellschaft sei nicht nur eine Arbeits- und Lebensgemeinschaft, sondern auch eine Abhängigkeits- und Gebrechlichkeitsgesellschaft. Daran zu erinnern ist verdienstvoll, denn oft wird Würde nur mit Autonomie und freien Entscheidungsmöglichkeiten in Beziehung gesetzt. Die Anerkennung der Begrenztheit des Menschen und damit seiner Abhängigkeit sind jedoch der eigentliche Inhalt der Humanitätsidee.

Unteilbar, unaufhebbar

Die Würde, die mit der menschlichen Existenz gleich ursprünglich und unveräusserlich gegeben ist und über den Tod hinaus wirkt, ist keineswegs etwas, das ein Mensch verlieren kann, schon gar nicht aus bloss empirischen Bedingungen wie Krankheit oder Alter. Auch Menschen mit einer Demenz-Erkrankung können noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln und damit etwas zum Ausdruck bringen. Wird ihnen dies abgesprochen oder in Frage gestellt, dann verlieren sie ihre Menschheit.

Heinz Rüegger (NOVA 11/2004) stellte dazu in kluger Voraussicht fest: "Die Frage, ob und wie Demenzkranke in ihrer bleibenden Würde geachtet werden, könnte in den kommenden Jahrzehnten zum Testfall für die Humanität unserer Gesellschaft werden." Dies ist plausibel angesichts von gegenwärtig ca. 100 000 Menschen in der Schweiz, die an Alzheimer oder einer anderen Form einer Demenz leiden. Der Demenzpatient verkörpert eigentlich - so Rüegger - das gerade Gegenteil des heute favorisierten Menschenbildes, das auf Rationalität, Autonomie und Produktivität abhebt. Abhängigkeit, kognitive Einschränkungen, mangelnde Selbstgestaltung des Lebens gehörten jedoch auch zum Menschsein.

Menschenwürde und Rechtsgleichheit in der Verfassung

Die Eidgenössische Bundesverfassung regelt in Art. 7: "Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen". Und in Art. 8 wird die Rechtsgleichheit festgeschrieben: ,,(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." Mit diesen kategorischen Feststellungen wird der Unteilbarkeit und Unaufhebbarkeit der Würde das entsprechende verfassungsmässige Fundament gegeben

Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie steht unter verfassungsmässigem Schutz. Zur Würde gehört, dass jeder in seiner Freiheit und in seinen Lebensentwürfen geachtet wird, dass Unversehrtheit garantiert werden muss. Würde und Achtung sind im Alter dann besonders hohe Güter, wenn Einschränkungen und Gebrechen dem Menschen die Selbstgestaltung seines Lebens kaum mehr möglich machen. Jeder Hilflose hat Anspruch auf Würde und Achtung. Dies ist mehr als blosser Respekt, nämlich jemanden in seinem So­Sein anzuerkennen. Diese Anerkennung garantiert dem anderen die Würde.

10 Thesen zur Menschenwürde bei Demenz der TERTIANUM-Stiftung

1. Die Würde ist dem Menschen gleichursprünglich mit seiner Existenz gegeben.

2. Die Würde ist unteilbar, unaufhebbar, unaufgebbar und unantastbar. Sie kann von keiner menschlichen Autorität verliehen oder entzogen werden.

3. Würde ist die Grundlage der Gleichheit aller Menschen.

4. Die Menschenwürde ist Grenze der Rechtsordnung als Schranke staatlichen Einwirkens.

5. Es gilt, die rechtlichen und sozialen Verhältnisse zu schaffen, die der Würde des Menschen angemessen sind.

6. Würde wird konkret durch die Möglichkeiten, in Freiheit autonom entscheiden zu können und demgemäss zu handeln.

7. Sind Autonomie und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, dann ist durch Begleitung dafür zu sorgen, dass stellvertretend für die betreffende Person, in ihrem Sinne, gehandelt wird (ethische Verpflichtung der Pflege).

8. Dabei muss garantiert werden: ein angemessenes Mass einer ressourcenorientierten Grundversorgung, die Wahrung der Intimität, ein Verbot jeglicher Instrumentalisierung, Schutz und Sicherheit der Person (praktische Verpflichtung der Pflege).

9. Biographie- und Angehörigenarbeit, Lebenslaufanalysen, Gespräche oder Persönliche Verfügungen sind die Informationsquellen für das angemessene begleitende oder stellvertretende Handeln (informatorische Verpflichtung der Pflege).

10. Den Menschen in seiner Begrenztheit zu achten, schützt seine Würde. Der moralische Status einer Person kann in keiner Situation und unter keinen Umständen einem Menschen abgesprochen werden (humane Verpflichtung der Pflege).