Von Prof. Dr. Helmut Bachmaier, Wissenschaftlicher Direktor
der TERTIANUM-Gruppe, Berlingen
TG/Zürich

Dass dem Menschen gleichursprünglich mit seiner Existenz eine Würde
zukommt, ist ein ·Gedanke,
der in der Geschichte der abendländischen Ethik und in
den Naturrechtsdebatten fest verankert
ist Mit dem Terminus ,,Würde" wird zweierlei bezeichnet:
Einmal wird dadurch die Stellung und Geltung
einer Person (als Würdenträger) in der Öffentlichkeit festgehalten: Würde
als soziales Prädikat Zum anderen wird Würde als Merkmal betrachtet, das
den Menschen im
Unterschied zu anderen Lebewesen auszeichnet, bzw. den inneren Wert eines Menschen
ausmacht. "Würde" bezieht sich also auf den sozialen Rang des
Menschen in der Lebenswelt
oder auf seine Einzigartigkeit Diese Einzigartigkeit
wird entweder mit der Teilhabe
an der Vernunft oder mit der Gottebenbildlichkeit begründet
Historische Formulierungen
des Würde-Begriffs
Ausser an das christliche
Menschenbild soll hier besonders an den Renaissance-Philosophen
Giovanni Pico della Mirandola (1463-1494) erinnert
werden, dessen Schrift bzw. bilderreiche
Rede "De dignitate hominis" ("Über die Würde des Menschen", 1496)
einen Meilenstein in
der Diskussion darstellt
Die Würde des Menschen
besteht für den Humanisten Pico im Reichtum an Möglichkeiten, die in dem einzelnen wie
in einem eigenen Mikrokosmos angelegt sind, und in der Verpflichtung,
daraus in freier Entscheidung zu wählen, also individuelle Möglichkeiten in Freiheit zu ergreifen. Er sah darin die dem Menschen
durch Gott gegebene Bestimmung:
Würde ist die dem Menschen
von Natur aus gegebene, unaufhebbare Möglichkeit, sich in Freiheit
vernünftig entscheiden zu können und demgemäss zu handeln.
Der bedeutende Vertreter des Naturrechtsgedankens Samuel von
Pufendorf ("De iure naturae
et gentium", 1672) leitete aus der Menschenwürde
direkt die natürliche
Gleichheit aller Menschen
im rechtlichen Sinne ab. Diese
Auffassung hat massgeblich die amerikanische
Erklärung der Menschenrechte von 1776 beeinflusst
In der Moralphilosophie
Kants ("Grundlegung zur Metaphysik der Sitten",
1785) hat die Menschenwürde einen ausgezeichneten Rang
erhalten. Mit "Würde" bezeichnet Kant das, was keinen relativen
Wert, d.h. bezogen auf Äquivalente, darstellt Würde ist ein
absoluter, innerer Wert,
unter dem allein etwas als Selbstzweck aufgefasst
werden kann - und dies ist die
Moralität. Der Grund dafür ist die Autonomie
des Menschen, die Fähigkeit, sich selbst gegebenen
und dennoch allgemeinen Gesetzen zu unterwerfen. Nach
Kant bedeutet die Menschenwürde
demnach eine aus der Autonomie hervorgehende Selbstgesetzgebung des
vernünftigen Menschen,
durch die er sich verbindlich in seinem Handeln beschränkt
Stellvertretendes Handeln - das Konzept für die
Pflege
In diesen Zeugnissen werden Würde und Gleichheit aufeinander
bezogen oder eine autonome
Gesetzgebung und die freie Entscheidung mit der personalen Würde identifiziert. Da
die Würde unteilbar und unaufhebbar ist und
von keiner menschlichen Autorität verliehen oder entzogen
werden kann, bedeutet dies bei Einschränkungen der Entscheidungsmöglichkeiten
wie bei Demenz, dass die persönliche
Begleitung dafür zu sorgen hat, dass
stellvertretend für die betreffende Person, in ihrem Sinne, gehandelt
werden muss. Gespräche, Biographie- und Angehörigenarbeit
oder persönliche Verfügungen sind einige
der Informationsquellen. Dabei
müssen elementare Bedürfnisse garantiert erfüllt werden: ein angemessenes
Mass einer ressourcenorientierten Grundversorgung, die Wahrung der
Intimsphäre, ein Verbot jeder Instrumentalisierung, Schutz und Sicherheit für den
Patienten. Daraus ergibt sich die ethische
Fundierung der Pflege.
Der Sozialethiker Hans Ruh
plädierte bereits vor einigen Jahren (vgl. NZZ,
22.3.2005) mit Blick auf das Alter für eine "Würde der
Abhängigkeit", denn unsere Gesellschaft sei nicht nur eine
Arbeits- und Lebensgemeinschaft, sondern auch
eine Abhängigkeits- und Gebrechlichkeitsgesellschaft. Daran
zu erinnern ist verdienstvoll, denn
oft wird Würde nur mit Autonomie
und freien Entscheidungsmöglichkeiten in Beziehung gesetzt. Die Anerkennung
der Begrenztheit des Menschen und damit seiner Abhängigkeit sind jedoch der eigentliche Inhalt
der Humanitätsidee.
Unteilbar, unaufhebbar
Die Würde, die
mit der menschlichen Existenz gleich
ursprünglich und unveräusserlich gegeben ist und über den
Tod hinaus wirkt, ist keineswegs etwas, das ein Mensch
verlieren kann, schon gar nicht aus bloss empirischen
Bedingungen wie Krankheit oder Alter. Auch Menschen mit
einer Demenz-Erkrankung können noch im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln
und damit etwas zum Ausdruck bringen. Wird ihnen dies abgesprochen oder in Frage gestellt, dann verlieren sie ihre Menschheit.
Heinz Rüegger (NOVA 11/2004) stellte dazu in kluger Voraussicht
fest: "Die Frage, ob und wie
Demenzkranke in ihrer
bleibenden Würde geachtet werden, könnte in den kommenden Jahrzehnten zum Testfall für die Humanität unserer Gesellschaft werden." Dies
ist plausibel angesichts von gegenwärtig ca. 100 000
Menschen in der Schweiz, die an Alzheimer oder einer
anderen Form einer Demenz leiden. Der
Demenzpatient verkörpert eigentlich - so Rüegger - das
gerade Gegenteil des heute favorisierten Menschenbildes, das auf Rationalität,
Autonomie und Produktivität abhebt. Abhängigkeit, kognitive Einschränkungen, mangelnde Selbstgestaltung
des Lebens gehörten jedoch auch zum Menschsein.
Menschenwürde und Rechtsgleichheit in der
Verfassung
Die Eidgenössische
Bundesverfassung regelt in Art. 7: "Die Würde
des Menschen ist zu achten und zu schützen".
Und in Art. 8 wird die Rechtsgleichheit festgeschrieben: ,,(1) Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich. (2) Niemand
darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der
Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung,
der Lebensform, der religiösen,
weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer
körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung." Mit diesen kategorischen Feststellungen wird der
Unteilbarkeit und Unaufhebbarkeit der Würde das entsprechende
verfassungsmässige Fundament gegeben
Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie steht unter
verfassungsmässigem Schutz. Zur Würde gehört, dass
jeder in seiner Freiheit und in seinen Lebensentwürfen geachtet wird, dass
Unversehrtheit garantiert
werden muss. Würde und Achtung sind im Alter dann besonders
hohe Güter, wenn Einschränkungen und
Gebrechen dem Menschen die Selbstgestaltung seines
Lebens kaum mehr möglich machen. Jeder Hilflose hat Anspruch auf
Würde und Achtung. Dies ist mehr als blosser Respekt, nämlich
jemanden in seinem SoSein anzuerkennen. Diese Anerkennung
garantiert dem anderen die Würde.
10 Thesen zur Menschenwürde bei Demenz der TERTIANUM-Stiftung
1. Die Würde ist dem
Menschen gleichursprünglich mit seiner Existenz gegeben.
2. Die Würde ist unteilbar,
unaufhebbar, unaufgebbar und unantastbar. Sie kann von keiner menschlichen Autorität verliehen oder entzogen werden.
3. Würde ist die Grundlage
der Gleichheit aller Menschen.
4. Die Menschenwürde ist Grenze der
Rechtsordnung als Schranke staatlichen Einwirkens.
5. Es gilt, die rechtlichen
und sozialen Verhältnisse zu schaffen, die der Würde des Menschen
angemessen sind.
6. Würde wird konkret
durch die Möglichkeiten, in Freiheit autonom entscheiden zu können und
demgemäss zu handeln.
7. Sind Autonomie
und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, dann ist
durch Begleitung dafür zu sorgen, dass
stellvertretend für die betreffende Person, in ihrem Sinne, gehandelt wird (ethische
Verpflichtung der Pflege).
8. Dabei muss garantiert
werden: ein angemessenes Mass einer ressourcenorientierten Grundversorgung,
die Wahrung der Intimität, ein Verbot jeglicher Instrumentalisierung, Schutz und Sicherheit der Person (praktische Verpflichtung der
Pflege).
9. Biographie- und Angehörigenarbeit, Lebenslaufanalysen, Gespräche
oder Persönliche Verfügungen sind
die Informationsquellen für das angemessene begleitende oder stellvertretende Handeln
(informatorische Verpflichtung der Pflege).
10. Den Menschen in seiner Begrenztheit zu achten, schützt
seine Würde. Der
moralische Status einer Person kann in
keiner Situation und unter
keinen Umständen einem Menschen abgesprochen
werden (humane
Verpflichtung der Pflege).